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   BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89   

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BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89 (https://dejure.org/1989,6594)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1989 - 4 CB 13.89 (https://dejure.org/1989,6594)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1989 - 4 CB 13.89 (https://dejure.org/1989,6594)
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    Verwaltungsprozeßrecht: Vorschriftswidrige Gerichtsbesetzung und Geschäftsverteilung, Gründe für eine Revisionszulassung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89
    b) Auch die gerügte Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - (BVerwGE 31, 22) besteht nicht.

    In der Entscheidung BVerwGE 31, 22 wird es als für die Anwendung des § 34 BBauG erheblich angesehen, ob sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein ungenehmigter Baulichkeiten abgefunden haben.

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89
    a) Die gerügte Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - (BVerwGE 61, 105 ) besteht nicht.

    Die Beschwerde übersieht, daß der Entscheidung BVerwGE 61, 105 eine bundesrechtliche Ermessensermächtigung zugrunde liegt, im vorliegenden Streitfall dagegen eine landesrechtliche Regelung anzuwenden ist.

  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89
    c) Schließlich weicht das Berufungsurteil auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1973 - BVerwG 4 C 40.71 - (DVBl. 1973, 636) ab.
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89
    Ist ein Berufungsurteil auf mehrere, jeweils für sich tragfähige Begründungen gestützt, so ist eine Revision nur dann zuzulassen, wenn gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109; Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164).
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89
    Ob sich dem Berufungsgericht eine nähere Aufklärung des Sachverhaltes aufdrängen mußte, ist allein auf der Grundlage der vom Berufungsgericht zur materiellen Rechtslage vertretenen Auffassung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 157).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89
    Ob sich dem Berufungsgericht eine nähere Aufklärung des Sachverhaltes aufdrängen mußte, ist allein auf der Grundlage der vom Berufungsgericht zur materiellen Rechtslage vertretenen Auffassung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 157).
  • BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89
    Ist ein Berufungsurteil auf mehrere, jeweils für sich tragfähige Begründungen gestützt, so ist eine Revision nur dann zuzulassen, wenn gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109; Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 4 CB 13.89
    Ist ein Berufungsurteil auf mehrere, jeweils für sich tragfähige Begründungen gestützt, so ist eine Revision nur dann zuzulassen, wenn gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109; Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • BVerwG, 05.01.1973 - IV B 23.72

    Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Entscheidung über einen

  • BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 063.75
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